Aufgrund des anhaltenden bundesweiten Verbots von Großveranstaltungen wird unser Kulturprogramm in den kommenden Monaten nicht wie geplant stattfinden können.
Die Zeiten verlangen im Moment Umsicht, Respekt und Demut. Unser Team arbeitet unermüdlich daran, die kommenden Schritte festzulegen und individuelle Lösungen für betroffene Veranstaltungen zu finden. Wir stehen nach wie vor mit allen verantwortlichen Behörden, Institutionen, Ticketanbietern sowie Künstlern und Managements in engem Austausch.
Wir danken für Ihre Geduld und möchten kurz erläutern, was die Veranstaltungsbranche aktuell umtreibt: Seit dem 20. Mai 2020 ist das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht in Kraft getreten. Veranstalter von Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltungen dürfen Gutscheine für Corona-bedingte Absagen und Verlegungen an Stelle einer Gelderstattung ausgeben. Die Gutscheinregelung gilt für alle Veranstaltungs-Tickets, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden. Veranstalter und Kultureinrichtungen sind aktuell mit einer Vielzahl von Rückforderungen konfrontiert, zeitgleich fallen nahezu alle Umsätze weg. Die gesamte Branche gerät dadurch zunehmend in Liquiditätsengpässe, welche nicht nur Auswirkungen auf zukünftiges Kultur- und Freizeitangebot haben werden, sondern auch auf viele tausende Arbeitsplätze.
Derzeit arbeiten wir unermüdlich mit Partnern, Ticketdienstleistern und Agenturen daran, die neuen Regelungen umzusetzen und transparente Prozesse für die Abwicklung von Rückerstattungen für Ticketkäufer zu entwickeln. Sobald uns für Veranstaltungen Ersatztermine und konkrete Rückerstattungsmodaliäten vorliegen, teilen wir diese umgehend über Ihren Ticketanbieter per E-Mail mit. Dieser wird Ihnen auch über das weitere Vorgehen und Ihre Möglichkeiten zur Erstattung in Kenntnis setzen.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
1. Ticket behalten und Kultur schützen #AktionTicketBehalten
Behalten Sie bei einer Verlegung Ihr Ticket für den Nachholtermin der Veranstaltung, feieren Sie mit uns, wenn der Konzertbetrieb wieder Fahrt aufnimmt und schütze damit die Kultur in Mainz. Ihr Ticket zu behalten ist nebenbei nicht nur die lohnendste, sondern auch die hilfreichste Aktion, wenn Sie der Festival-, Künstler- und Konzertbranche helfen möchten.
2. Rückerstattung des Kaufpreises in Form eines Gutscheins
Sie können Ihre Tickets dort zurückgegeben, wo Sie sie gekauft haben und bekommen dafür einen Wertgutschein in Höhe des jeweiligen Ticketpreises inkl. der Vorverkaufsgebühr ausgestellt, welchen Sie für fast alle Veranstaltungen von mainzplus CITYMARKETING nutzen können (das sind Veranstaltungen des KUZ, Frankfurter Hof, Summer in the City uvm.). Die Ausstellung eines Gutscheines hilft uns in Zukunft überhaupt noch Festivals, Konzerte und Shows veranstalten zu können. Die Ausstellung des Gutscheins läuft über die Vorverkaufsstelle, bei der Sie die Tickets gekauft haben.
Die Gutscheinregelung gilt für alle Veranstaltungs-Tickets, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden. Am 20. Mai ist das Gesetz in Kraft getreten.
Sie können Ihre Tickets dort zurückgegeben, wo Sie sie gekauft haben und bekommen dafür einen Wertgutschein in Höhe des jeweiligen Ticketpreises inkl. der Vorverkaufsgebühr ausgestellt, welchen Sie für fast alle Veranstaltungen von mainzplus CITYMARKETING nutzen können (das sind Veranstaltungen des KUZ, Frankfurter Hof, Summer in the City uvm.). Die Ausstellung eines Gutscheines hilft uns in Zukunft überhaupt noch Festivals, Konzerte und Shows veranstalten zu können. Die Ausstellung des Gutscheins läuft über die Vorverkaufsstelle, bei der Sie die Tickets gekauft haben.
Die Gutscheinregelung gilt für alle Veranstaltungs-Tickets, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden. Am 20. Mai ist das Gesetz in Kraft getreten.
Worum geht es bei der Gutscheinlösung konkret?
Der Beschluss der Bundesregierung für eine Gutscheinregelung sieht vor, dass alle Käufer von Veranstaltungstickets, die vor dem 8. März 2020 erworben wurden und die Veranstaltung wegen der Coronavirus-Pandemie abgesagt wurde, statt einer Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein von uns erhalten. Nicht eingelöste Gutscheine werden Ende 2021 ausgezahlt.
Welche Vorteile hat die Gutscheinlösung für dich und uns?
Mit der Gutscheinlösung werden Veranstalter vor drohenden Insolvenzen bewahrt, indem sie den notwendigen Spielraum erhalten, den sie für einen Fortbestand jenseits der Coronavirus-Krise und damit für die Erfüllung der Kundenansprüche benötigen.
Wie lange ist der Gutschein gültig?
Es gelten selbstverständlich die gesetzlichen Regelungen (Stand Mai 2020). Solltest du deinen Gutschein bis zum 31.12.2021 nicht (oder nur teilweise) eingelöst haben, kannst du dir den Wert des Gutscheins nach dem 31.12.2021 auszahlen lassen.
Die Rheingoldhalle schließt den Veranstaltungsbetrieb von dem 13. März bis einschließlich 19. April 2020. Folgende Veranstaltungen wurden daher verlegt oder abgesagt. Die Eintrittskarten behalten ihre Gültigkeit. Falls der Ersatztermin nicht wahrgenommen werden kann, können die Karten an der Vorverkaufsstelle, an der sie gekauft wurden, zurückgegeben werden.
Haben Sie Ihr Ticket in unserem Onlineshop gekauft, werden Sie per Email über die Verlegung oder Absage sowie über das weitere Vorgehen informiert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung aktuell dauern kann.
Bitte haben Sie Verständnis, dass alle Anpassungen und etwaige Rückerstattungen durch unsere Partner ein wenig Zeit benötigen, da aktuell deutschlandweit immer mehr Veranstaltungen abgesagt oder verlegt werden.
Eine aktuelle Auflistung aller Veranstaltungen im Frankfurter Hof, sowie im Kurfürstlichen Schloss, die verschoben oder abgesagt werden mussten, finden Sie hier.
Wenn ihr die Tickets in unserem Onlineshop gekauft habt, werdet ihr von unserem Ticketanbieter Reservix über die weitere Vorgehensweise informiert werden - bitte habt Verständnis dafür, dass die Bearbeitung aktuell dauern kann.
Regelung bei Partys (90's Paradise, Hits Hits Hits, Blood Sugar Sex Magik, Songs for the Beatless, Ü30, Yippie, Yippie Yeah) Da wir uns aber freuen, bald wieder mit euch zu feiern, behalten alle bereits gekauften Tickets Ihre Gültigkeit, bis die nächste Sause steigt. Kommt also einfach zur nächsten Party mit dem alten Ticket wieder vorbei. Wir hoffen, wir können bald wieder mit Euch in unserer Halle feiern!
Eine aktuelle Auflistung aller Veranstaltungen im KUZ, die verschoben oder abgesagt werden mussten, finden Sie hier.
Eine aktuelle Auflistung aller Veranstaltungen von Summer in the City, die verschoben oder abgesagt werden mussten, finden Sie hier.
mainzplus CITYMARKETING GmbH
Rheinstr. 66
55116 Mainz
Telefon: 06131/242 - 0
Telefax: 06131/242 - 100
info(at)mainzplus.com