Impressum | mainzplus

Vorsitzende des Aufsichtsrates

 

Manuela Matz, Wirtschaftsdezernentin der Stadt Mainz

 

Geschäftsführung

 

Marc André Glöckner, Katja Mailahn

HR-Eintragung:
Mainz 14
HRB 4988

Ust-Id.Nr.: DE 153901561

 

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Verantwortlich

 

mainzplus GmbH

Die mainzplus GmbH erlaubt die Verwendung von Fotos und Texten ausschließlich für den privaten Gebrauch. Die Verwendung der Daten und Fotos sowie Publikationen bedarf der schriftlichen Zustimmung der mainzplus GmbH. Veranstaltungsbezogene Fotos und Publikationen dürfen nur im Zusammenhang mit der jeweils angegebenen Veranstaltung zu Promotionzwecken verwendet werden.

 

Online Streitschlichtung

Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter www.ec.europa.eu/consumers/odr finden.

 

Design und Programmierung

 

SIGNALKRAFT | Visuelle Kommunikation, Mainz

Teilnahmebedingungen Tombola BIM Rheinhessen 2026

 

§ 1 Veranstalter

Veranstalter der Tombola ist die mainzplus GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer:in Marc André Glöckner und Katja Mailahn.

§ 2 Allgemeines

Eine Teilnahme an der Tombola ist nur unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen möglich.

§ 3 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Teilnehmen dürfen alle Schülerinnen und Schüler aus dem Rhein-Main-Gebiet, die in Deutschland wohnen und ihren Schülerstatus durch ein Dokument oder eine Bestätigung einer Lehrkraft nachweisen können. Eine mehrfache Teilnahme, etwa unter Pseudonym ist ausgeschlossen, und führt zum Ausschluss von der Tombola. Eine Teilnahme ist nur im Teilnahmezeitraum, gem. §5 der Tombola möglich.

(2)Für die Teilnahme an der Tombola müssen keine kostenpflichtigen Dienste in Anspruch genommen werden.

(3)Nicht teilnahmeberechtigt an der Tombola sind alle an der Konzeption und Umsetzung der Tombola beteiligten Personen und Mitarbeiter:innen des Betreibers.

(4) Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen – beispielsweise:

  • bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung der Tombola
  • bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen
  • bei unlauterem Handeln
  • bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Tombola

§ 4 Teilnahme

An ausgewählten Ausstellerständen der Messe gibt es Mitmachaktionen, die die Schülerinnen und Schüler meistern können. Nach erfolgreichem Abschluss einer Aktion erhält man einen Stempel. Sobald acht Stempel gesammelt sind, ist man zur Teilnahme an der Tombola berechtigt. Das Teilnahmeformular muss an der Information auf der Messe (Ebene 1 am Haupteingang der Rheingoldhalle) abgegeben werden. Das Standpersonal überprüft die angegebenen Daten. Sind diese korrekt, kommt das Formular in den Lostopf. Einmal am Tag (Freitag um 12:00 Uhr und Samstag um 12:30 Uhr) findet auf der Vortragsbühne die Verlosung statt. Die Teilnahme ist nur innerhalb des festgelegten Teilnahmezeitraums möglich.

§ 5 Teilnahmezeitraum

Teilnahmezeitraum ist Freitag, der 28.08.2026 von 08:00 – 12:00 Uhr und Samstag, 29.08.2026 von 09:00 – 12:30 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums können die Teilnehmenden wie oben beschrieben an der Tombola teilnehmen.

§ 6 Gewinne

Die Gewinne sind die folgenden Geldbeträge für das jeweilige Gemeinschaftskonto der Schulklassen:

  • Freitag: 1x 500,00€ und 1x 200,00€
  • Samstag: 1x 500,00€ und 1x 200,00€

Die Gewinnerklassen müssen jeweils das Formular „Hauptgewinn Tombola BIM 2026“ ausfüllen und ein existierendes Gemeinschaftskonto der Schulklasse angeben. Zudem ist die Unterschrift einer Lehrkraft erforderlich. Sollte keine Lehrkraft anwesend sein, kann das Formular „Hauptgewinn Tombola BIM 2026“ nachträglich bei mainzplus GmbH eingereicht werden. Der Gewinn wird dann auf das angegebene Konto überwiesen. Falls kein Gemeinschaftskonto der Schulklasse existiert, wird das Geld der Klassenlehrkraft oder der Schulleitung übergeben, welche es für die Klasse verwalten.

§ 7 Haftung

Schadenersatzansprüche gegenüber des Veranstalters oder der Betriebe, die den Gewinn spenden oder die im Zusammenhang mit der Tombola stehen, sind – innerhalb des gesetzlich zulässigen unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter hätte vorsätzlich oder grob fahrlässig gesetzliche Pflichten verletzt.

§ 8 Datenschutz

Der Veranstalter gewährt im Rahmen der Tombola den größtmöglichen datenschutzrechtlichen Standard und beachtet alle diesbezüglich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Der Veranstalter wird keine personenbezogenen Daten an Dritte weiterleiten oder Adressdaten verkaufen. Der Veranstalter speichert die personenbezogenen Daten der jeweiligen Teilnehmer:innen ausschließlich zum Zwecke der Tombola. Die Teilnehmer:innen erklären mit einer Teilnahme an der Tombola ausdrücklich ihr Einverständnis für die Speicherung und Verwendung der mitgeteilten personenbezogenen Daten zu dem oben genannten Zweck.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke bestehen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Bestimmung, welche dem Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.

§ 10 Gerichtsstand/anwendbares Recht

Bei Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der mainzplus GmbH vereinbart. Soweit der Teilnehmer:innen keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird der Sitz des Veranstalters ebenso als Gerichtsstand vereinbart.

§ 11 Kontakt

Bei Fragen in Bezug auf die Durchführung dieser Tombola und der Verarbeitung und Nutzung von persönlichen Daten können Teilnehmer:innen sich an folgende Adresse des Veranstalters wenden:

mainzplus GmbH
Rheinstr. 66
55116 Mainz
info(at)mainzplus.com

Allen Teilnehmer:innen wünschen wir viel Glück bei unserer Tombola!