Stadt Mainz setzt Allgemeinverfügung zur Absage von Veranstaltungen ab 1.000 Teilnehmern aufgrund von Covid-19 bis zum 13. April 2020 um – Veranstaltungen von mainzplus CITYMARKETING derzeit nur bedingt betroffen
12. März 2020

Die Landeshauptstadt Mainz hat am gestrigen Tage weitere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Coronavirus-Infektionen bekannt gegeben. Die in diesem Zuge ausgesprochene Allgemeinverfügung gilt ab dem heutigen Tage – bis vorerst zum 13. April 2020 (Ostermontag) – und sieht vor, dass Veranstaltungen mit mehr als 1.000 anwesenden Personen im Mainzer Stadt-gebiet (unter freiem Himmel und in Räumlichkeiten) verboten sind und dem-nach abgesagt werden. Veranstaltungen in diesem Zeitraum mit mehr als 500 und weniger als 1.000 anwesenden Personen müssen individuell zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Ordnungsamt geprüft werden. Veranstaltungen mit weniger als 500 Personen sind aktuell nicht betroffen. mainzplus CITYMARKETING folgt dieser Allgemeinverfügung und prüft aktuell alle eigenen Veranstaltungen, die im genannten Zeitraum stattfinden sollen.
Die Allgemeinverfügung hat derzeit nur bedingt Auswirkungen auf die Veranstaltun-gen von mainzplus CITYMARKETING. Lediglich die Konzerte von „Alte Bekannte“ (16.03., Kurfürstliches Schloss), Dub FX (18.03., KUZ), „Lumpenpack“ (29.03., Frankfurter Hof), „Versengold“ (03.04., Kurfürstliches Schloss) und KAKKMAD-DAFAKKA (06.04., KUZ) werden aktuell geprüft, ob sie stattfinden können – das Ergebnis wird in Kürze veröffentlicht. Um einer weiteren Ausbreitung des Corona-virus vorzubeugen, werden die Partys im KUZ Kulturzentrum Mainz auf Vorschlag von mainzplus CITYMARKETING ab sofort vorsorglich auf eine maximale Kapazität von 500 Personen beschränkt. Kooperationsveranstaltungen und Anmietungen in den von mainzplus CITYMARKETING verwalteten Locations werden im engen Austausch mit den Kunden und Partnern geprüft.
Weitere mögliche Auswirkungen durch Covid-19 werden kontinuierlich in den Kanä-len von mainzplus CITYMARKETING bekanntgegeben (u.a. www.mainzplus.com, www.mainz-congress.com, www.mainz-tourismus.com, www.frankfurter-hof-mainz.de, www.kulturzentrummainz.de, www.summerinthecity-mainz.de)
Aufgrund der Allgemeinverfügung wurden bislang u.a. das Marktfrühstück (ab 21.03.), der Mainzer Weinmarathon (04.04.) und der Mainzer Rhein-Frühling (ab 04.04.) abgesagt. Heimspiele des 1. FSV Mainz 05 (bis zum 13.04.) können stattfin-den – allerdings unter Ausschluss von Zuschauerinnen und Zuschauern. Der Ver-waltungsstab hat außerdem beschlossen, dass das Gutenberg-Museum ebenfalls bis einschließlich 13. April 2020 geschlossen bleiben wird.
Ziel der Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Mainz, die mit dem Gesund-heitsamt Mainz-Bingen abgestimmt wurde, ist die Verlangsamung der weiteren Ausbreitungen des Coronavirus. Die Allgemeinverfügung folgt somit auch den Emp-fehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit sowie den Empfehlungen der rheinland-pfälzischen Landesregierung.
Für Informationen bezüglich der Auswirkungen der Allgemeinverfügung für die Ver-anstaltungen der mainzplus CITYMARKETING GmbH wenden Sie sich bitte an Philipp Meier, Tel. 06131/242-114,
Allgemeine Informationen zur Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Mainz
finden Sie unter https://www.mainz.de/verwaltung-und-politik/buergerservice-online/schutz-gegen-corona-infektionen.php
Informationen des Gesundheitsamtes Mainz-Bingen finden Sie unter https://www.mainz.de/verwaltung-und-politik/buergerservice-online/corona-virus-informationen-gesundheitsamt-mainz-bingen.php
Eine Risikobewertung zu COVID-19 seitens des Robert-Koch-Instituts gibt es unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html